Als Heilpraktikerin rechne ich nach den beihilfefähigen Sätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Diese werden in der Regel von den Privaten Krankenkassen und der Beihilfe erstattet.
Gestetzlich Versichterte müssen Ihre Kosten selber tragen. Eine Erstatungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht. Dennoch gibt es abhängig von der Kasse häufig die Möglichkeit einer teilweisen Kostenerstattung. Hiefür benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Empfehlung. Über die genauen Modalitäten informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Für Selbstzahler wird die Therapie entsprechend der Behandlungszeit abgerechnet:
Erstgespräch (Untersuchung/Beratung) ca, 60 MIn. 85 Euro
Behandlung 60 Min. 85 Euro
50 Min. 72 Euro
40 Min. 58 Euro
30 Min. 44 Euro
Kinder 30 Min. 40 Euro
Preise Stand 01.01.2020